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GYNÄKOLOGIKUM Berlin

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Infektionen in der Schwangerschaft

Macht eine werdende Mutter während der Frühschwangerschaft eine Infektionskrankheit durch, kann das ungeborene Kind zum Teil erheblich geschädigt werden, insbesondere dann, wenn die Infektion nicht mit den typischen Krankheitszeichen verläuft. Dies ist zum Beispiel bei Röteln, Ringelröteln, Toxoplasmose und anderen sehr häufig der Fall.

Durch die gesetzlichen Krankenkassen sind im Rahmen der "Mutterschaftsrichtlinien" die Vorsorgeuntersuchungen für Lues, Röteln und Hepatitis B (infektiöse Gelbsucht) abgesichert. Ein HIV-Test wird ebenfalls von der Kasse übernommen, wenn die Schwangere den Test wünscht.Das menschliche Immunsystem reagiert auf eine Kontakt mit Krankheitserregern mit der Bildung von Antikörpern, sogenannte IgM-Antikörper in der akuten Phase und IgG-Antikörper, die lebenslang erhalten bleiben und in vielen Fällen vor einer neuen Infektion schützen.Bei den oben aufgeführten Infektionen wird in einer Blutprobe nach Antikörpern gegen die Krankheitserreger gesucht. Ein Test auf Chlamydien wird während einer Schwangerschaft ebenso von der Krankenkasse übernommen. Um diese Erreger nachzuweisen, wird jedoch kein Bluttest, sondern ein Abstrich am Gebärmutterhals durchgeführt.Für Röteln und Windpocken (Varizellen) gilt die dringende Empfehlung den Immunitätsstatus vor dem Eintritt einer Schwangerschaft zu überprüfen und gegebenenfalls die Impfung nachzuholen.

Toxoplasmose und Parvovirus B19 (Ringelröteln) sind Infektionen, die ebenso durch Antikörper im Blut nachweisbar sind, die schwere Schäden beim ungeborenen Kind auslösen können und die bei rechtzeitigem Nachweis gut behandelbar sind.Die Untersuchung zum Nachweis von Toxoplasmose-Antikörpern und Ringelröteln - (Parvovirus B19) - Antikörpern wird von den Krankenkassen nur getragen, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, also bei eindeutigen Krankheitszeichen. Leider verlaufen gerade diese Infektionen in der Mehrzahl der Fälle unbemerkt. Es ist gerade zu Beginn der Schwangerschaft in jedem fall sinnvoll zu wissen, ob bereits eine Immunität vorliegt. Dies gilt für Parvovirus B19 ebenso wie für Toxoplasmose.

Sie haben die Möglichkeit, sich selbst durch eine Blutuntersuchung im Rahmen einer Individuellen Gesundheitsleistung (IGeL) Gewissheit zu verschaffen, dass Sie entweder bereits vor der Schwangerschaft Kontakt mit diesem Krankheitserreger hatten und nun geschützt sind oder dass sie aktuell nicht von dieser Krankheit betroffen sind.

Im ersteren Fall, können sie sich diesbezüglich entspannen. Es sind keine weiteren Untersuchungen erforderlich. Falls noch keine Immunität vorliegen sollte, so werden im Laufe der Schwangerschaft bis zu zwei weitere Kontrollen durchgeführt, um eine Infektion auszuschließen, damit Sie sicher sein können.